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laufende Finanzbuchführung
Steueroptimierung/Steuergestaltung
Unternehmensberatung
Alle weiteren Hilfeleistungen in Steuersachen wie z.B. die Erstellung von Jahresabschlüssen oder die Erstellung von Steuererklärungen werden nach der StBVV abgerechnet. Ein Berechnungsbeispiel findet ihr hier:
Individuelle Honorarvereinbarungen können abweichend hiervon einzelvertraglich geregelt werden.