Hohe Qualität. Faire und transparente Preise.

laufende Finanzbuchführung

Steueroptimierung/Steuergestaltung

Unternehmensberatung

Alle weiteren Hilfeleistungen in Steuersachen wie z.B. die Erstellung von Jahresabschlüssen oder die Erstellung von Steuererklärungen werden nach der StBVV abgerechnet. Ein Berechnungsbeispiel findet ihr hier: 

Individuelle Honorarvereinbarungen können abweichend hiervon einzelvertraglich geregelt werden.