Umwandlungen und Einbringungen

Die Kanzlei unterstützt und berät euch bei Umwandlungen wie etwa dem Formwechsel oder bei Verschmelzungen von Gesellschaften.  

Ebenfalls wirst du bei der Einbringung deines Unternehmens in andere Gesellschaften und bei der Durchführung von Share Deals oder Asset Deals kompetent beraten. 

Unabhängig von bereits geplanten Unternehmensverkäufen können Umstrukturierungen in Form von Umwandlungen oder auch Einbringungen der Steueroptimierung dienen. 

Steueroptimierung

Durch legale Gestaltungsmöglichkeiten wird die effektive Steuerlast deines Unternehmens verringert. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich sowohl auf dem Gebiet der Ertragssteuern als auch auf anderen Steuergebieten wie  etwa der Ebschaft- und Schenkungssteuer. 

Die Kanzlei hilft unter anderem bei der optimalen Verlustnutzung, der Schaffung von optimalen Unternehmensstrukturen wie etwa Holding-Strukturen, der Hebung stiller Reserven und berät in der Unternehmensnachfolge.

Bei steueroptimalen Maßnahmen sind die individuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Unternehmens und deren Gesellschafter maßgeblich. 

Die Steueroptimierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit euch, hierdurch können die besten Ergebnisse erzielt werden.

Umstrukturierungen

Durch optimale Beteiligungsstrukturen, der richtigen Rechtsform oder auch durch Schaffung doppelstöckiger Gesellschafterstrukturen können Unternehmen wirtschaftlich und steuerlich optimal aufgestellt werden. 

Umstrukturierungen gehen außerdem häufig mit dem wirtschaftlichen Wachstum von Unternehmen einher und der sich hieraus ergebenden Implementierung neuer Beteiligungsstrukturen zur langfristigen Steueroptimierung.  Besonders relevant können Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung sein.